Zu den Leistungen gehören die Grundpflege inklusive der hauswirtschaftlichen Versorgung, Entlastungsleistung sowie die Verhinderungspflege, welche im SGB XI verankert sind. Alle erbrachten Leistungen für Pflegebedürftige (Pflegegrad notwendig!) werden direkt mit den Pflegekassen oder mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) abgerechnet.
Grundpflege
Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Haarpflege (waschen, kämmen, rasieren)
- Zahn- und Mundpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
Ernährung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Verabreichung von Sondennahrung
Mobilität
- Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Umlagern (Liegeposition)
- Hilfestellung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Ausscheidungen
- Inkontinenzversorgung
- Darm- und Blasenentleerung
und weitere Leistungen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
- Besorgungen/Botendienste
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Aufstellen eines Speiseplans
- inklusive Ernährungsberatung
- Reinigung der Wohnung
- Müllentsorgung
- Geschirr spülen
- Bettenmachen
- Wäsche waschen
- ...
Verhinderungspflege
(Vertretung von pflegenden Angehörigen)
Möchte der pflegende Angehörige einmal in den Urlaub fahren, eine Auszeit nehmen oder ist durch Krankheit verhindert? Dann übernehmen wir gerne in dieser Zeit alle notwendigen pflegerischen Leistungen, damit Sie sich weiterhin sicher und aufgehoben fühlen.